Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Kundenbedingungen
KundeI. Kunde oder Benutzer?
II. Das ist unser Vertrag mit dem Kunden
III. Abonnements
IV. Einrichten eines Arbeitsbereichs und Hinzufügen von Benutzern
V. Wem gehören die Arbeitsbereichsdaten und anderes geistiges Eigentum?
VI. Unser Umgang mit Arbeitsbereichsdaten
VII. Andere Versprechen, die wir zu den Reebuild-Diensten machen
VIII. Gewährleistung
IX. Unsere Haftung
X. Haftung des Kunden
XI. Vertraulichkeit
XII. Bezahlung
XIII. Vertragsdauer und Kündigung
XIV. Abschließende Punkte
I. Kunde oder Benutzer?
§ I.1 Wer ist der "Kunde"?
(a) "Kunde"
i. ist jene Organisation, die Sie durch Zustimmung zu diesen Bedingungen (die „Kundenbedingungen“)
vertreten; oder
ii. sind Sie selbst, wenn Sie nicht formal mit einer Organisation verbunden sind und den Kundenbedingungen
zustimmen.
(b) Wenn Sie ein Konto (das "Kundenkonto") erstellt und einen Plan über Ihre Unternehmens-E-Mail-Domain abonniert haben, ist Ihre Organisation der Kunde. Der Kunde kann Berechtigungen in Bezug auf das Konto ändern und neu zuweisen, einschließlich Ihrer eigenen Berechtigung, und alle anderen Rechte gemäß den Kundenbedingungen ausüben. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Sie als Vertreter mit der Befugnis zur Verwaltung des Kundenkontos durch eine andere Person zu ersetzen, werden wir Sie nach dieser Entscheidung benachrichtigen und Sie stimmen zu, alle von uns oder dem Kunden zumutbar geforderten Maßnahmen zu ergreifen, um die Übertragung der Befugnisse auf den neuen Vertreter des Kunden zu erleichtern.
§ I.2 Als Kunde
Wenn Sie der Kunde sind, beschreiben diese Kundenbedingungen Ihre Rechte und Pflichten bei der Nutzung unserer https://reebuild.com/ Website und allen seinen Subdomains (die "Webseite") zur Verfügung gestellten Dienste, einschließlich aller Komponenten und Funktionen, die mit solchen Diensten verbunden sind (die „reebuild-Dienste“). Sie bestätigen, dass Sie die Kundenbedingungen gelesen und verstanden haben und stimmen zu, an die Kundenbedingungen und die darin enthaltenen Verpflichtungen gebunden zu sein.
§ I.3 Als "Benutzer"
Wenn Sie als „Benutzer“ an einem Arbeitsbereich, der durch oder für einen Kunden aufgesetzt wurde, teilnehmen, regeln die Nutzungsbedingungen ihren Zugang zu den und die Nutzung der reebuild-Dienste (die „Benutzerbedingungen“).
§ I.4 "Wir" "unser" und "uns"
"Wir", "unser" und "uns" beziehen sich jeweils auf die in § 15.1 genannte Person (diese zusammen mit dem Kunden, die „Parteien“).
II. Das ist unser Vertrag mit dem Kunden
§ II.1 Der Vertrag
(a) Diese Kundenbedingungen sind Bestandteil eines verbindlichen Vertrags zwischen uns und dem Kunden (der „Vertrag“). Alle
i. Allgemeinen Nutzungsbedingungen auf unserer Webseite, falls vorhanden;
ii. Bestellformulare (wie unten definiert); und
iii. Bestimmungen in einem kundenspezifischen Nachtrag, der für den Kunden gilt,
sind in der jeweils gültigen Fassung integraler Bestandteil dieser Kundenbedingungen und bilden zusammen mit diesen die Bestandteile des Vertrages.
(b) Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, die neueste Version der unten aufgeführten Datenschutzrichtlinie einzuhalten, die durch Verweis hier aufgenommen wird. Wenn der Kunde, nachdem er über eine Änderung der Datenschutzrichtlinie informiert wurde, auf die reebuild-Dienste zugreift oder Autorisierten Benutzern (wie unten definiert) weiterhin Zugang gewährt, bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzrichtlinie in der jeweils aktuellen Fassung gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist.
§ II.2 Andere Vereinbarungen und Rangordnungen
(a) Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wird, enthält dieser Vertrag alle zwischen dem Kunden und uns geltenden Bestimmungen und ersetzt alle vorhergehenden oder mündlichen zwischen dem Kunden und uns getroffenen Vereinbarungen.
(b) Ungeachtet § 2.2(a) können bestimmte Aspekte der Nutzung der reebuild-Dienste durch den Kunden Gegenstand zusätzlicher Vereinbarungen sein. Wenn der Kunde ein Angebot für eine solche Nutzung erhält, wird er über etwaige zusätzliche Bedingungen informiert und kann diesen zustimmen, um die zusätzlichen Dienste nutzen zu können, die dann durch Verweis in den Vertrag aufgenommen werden. Einige der zusätzlichen Bedingungen sind auf unserer Website angeführt.
(c) Im Falle eines Konflikts zwischen den verschiedenen Bestandteilen des Vertrags, gelten sie in absteigender
Priorität wie folgt:
i. alle Bestimmungen in einem kundenspezifischen Nachtrag, die für den Kunden gelten;
ii. jedes Bestellformular (wie unten definiert);
iii. diese Kundenbedingungen; und
iv. die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, falls vorhanden.
§ II.3 Ihre Vereinbarung im Name des Kunden
Durch
(a) Erstellung eines Arbeitsbereichs, das heißt eines digitalen Online-Bereichs, in dem eine Gruppe von eingeloggten Benutzern auf die reebuild-Dienste zugreifen kann (der „Arbeitsbereich“);
(b) Einladung von Benutzern in den Arbeitsbereich; oder
(c) Nutzung oder Autorisierung der Nutzung des Arbeitsbereichs nach Benachrichtigung über eine Änderung dieser Kundenbedingungen, bestätigen Sie Ihr Verständnis des jeweils aktuellen Vertrags und stimmen dem Vertrag im Namen des Kunden zu. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderliche Vertretungsbefugnis verfügen, den Vertrag im Namen des Kunden abzuschließen, bevor Sie fortfahren. Wir behalten uns das Recht vor, weitere Informationen oder Unterlagen vom Kunden anzufordern, um Ihre Vertretungsbefugnis zu bestätigen und die Registrierung (wie unten definiert) des Kunden zu stornieren, falls wir, nach unserem freien Ermessen, solche Informationen oder Unterlagen als unzureichend empfinden.
§ II.4 Gültigkeit und Änderungen
(a) Wenn sich unser Geschäft weiterentwickelt, kann auch eine Änderung dieser Kundenbedingungen erforderlich sein. Wir werden den Kunden vor Inkrafttreten wesentlicher Änderungen benachrichtigen.
(b) Der Kunde kann die aktuelle Version der Kundenbedingungen jederzeit auf https://reebuild.com/ einsehen.
(c) Wesentliche Änderungen der Kundenbedingungen treten an dem in unserer Benachrichtigung gemäß § 2.4(a) angegebenen Datum in Kraft. Alle anderen Änderungen treten mit der Veröffentlichung der Änderung in Kraft. Wenn der Kunde oder einer seiner Autorisierten Benutzer (wie unten definiert) nach dem Datum des Inkrafttretens auf die reebuild-Dienste zugreift oder diese nutzt, gilt dies als Annahme der überarbeiteten Kundenbedingungen durch den Kunden.
III. Abonnements
§ III.1 Abonnements bestellen
(a) Ein Abonnement berechtigt den Kunden, auf die reebuild-Dienste zuzugreifen (das „reebuild-Abonnement“).
(b) Ein reebuild-Abonnement kann über den Webshop, erreichbar über die Webseite (der „Webshop“), oder über Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns in Form eines Formulars (das „Bestellformular“) erworben werden.
(c) Das reebuild-Abonnement beginnt, mit Einlangen der Bestellung im Webshop oder des Bestellformulars und dauert, vorbehaltlich einer früheren Auflösung, für jene Zeit an, die im Bereich „Abonnement“ des Kundenkontos (wie unten definiert) oder im Bestellformular angegeben ist.
(d) Mit Beginn des reebuild-Abonnements treten auch diese Kundenbedingungen in Kraft, wenn wir die Registrierung annehmen und den Kunden hierüber benachrichtigen.
(e) Ein reebuild-Abonnement kann für einen einzelnen Autorisierten Benutzer oder eine Gruppe Autorisierter Benutzer, wie im Kundenkonto (wie unten definiert) angegeben oder im Bestellformular festgelegt, gelten. Wir treffen manchmal andere Arten von Bestellvereinbarungen, dies muss jedoch zuvor in einem Bestellformular vereinbart werden.
§ III.2 Registrierung und Entscheidung für ein reebuild-Abonnement
Wir können Informationen über unsere zukünftigen Produktpläne veröffentlichen. Unsere öffentlichen Erklärungen zu diesen Produktplänen sind Ausdruck einer Absicht, Sie sollten jedoch Ihre Entscheidung zur Registrierung nicht auf diese stützen. Wenn der Kunde beschließt, sich zu registrieren oder ein reebuild- Abonnement abzuschließen, sollte diese Entscheidung auf den Funktionen oder Merkmalen beruhen, die wir zum Zeitpunkt dieser Entscheidung tatsächlich zur Verfügung gestellt haben, und nicht auf der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale.
§ III.3 Beta-Tester auswählen
Gelegentlich suchen wir nach Beta-Testern, um unsere neuen Funktionen testen zu können. Diese Funktionen werden als "Beta" oder "Pre-Release" oder ähnlichen Ausdrücken (jeweils ein "Beta-Produkt") gekennzeichnet. Beta-Produkte werden, ungeachtet sämtlicher anderslautender Bestimmungen des Vertrags, nur "wie sie sind" zur Verfügung gestellt, und etwaige Gewährleistungen oder vertragliche Verpflichtungen, die wir im Vertrag eingehen, gelten nicht.
§ III.4 Feedback ist willkommen
Je mehr Vorschläge unsere Kunden machen, desto besser werden die reebuild-Dienste. Wenn der Kunde uns Feedback oder Vorschläge übermittelt, besteht die Möglichkeit, dass wir diese nutzen. Daher gewährt uns der Kunde für sich, alle Autorisierten Benutzer und anderes Kundenpersonal eine unbegrenzte, unwiderrufliche, unbefristete, sublizenzierbare, kostenlose und übertragbare Lizenz zur Nutzung solcher Rückmeldungen oder Vorschläge für jeden Zweck ohne Verpflichtung oder Entschädigung gegenüber dem Kunden, einem Autorisierten Benutzer oder anderem Kundenpersonal.
§ III.5 Produkte von Drittanbietern
(a) Die reebuild-Dienste können eine Plattform enthalten, die Dritte nutzen, um Anwendungen und Software zu entwickeln, die die Nutzung der reebuild-Dienste ergänzen können (die "Drittanbieterprodukte"). Wir können weiters eine Anwendung zur Verfügung stellen, in der Produkte Dritter zur Abrufung bereitstehen. Dabei handelt es sich nicht um unsere Produkte, weshalb wir in diesen Fällen keine Gewähr leisten oder diese Produkte unterstützen. Der Kunde entscheidet selbst, ob der Kunde bestimmte Drittanbieterprodukte nutzen möchte; daher bestimmt sich diese Nutzung lediglich nach dem Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten. Dieser Gewährleistungsausschluss bezieht sich ebenfalls auf von uns erzeugte oder bearbeitete Dateien. Weder mündliche noch schriftliche Informationen, die der Kunde von uns erhält, sollen in diesem Zusammenhang eine Gewährleistung durch uns begründen.
(b) Wenn wir der Ansicht sind, dass eine Vertragsverletzung vorliegt, die einfach durch die Deaktivierung eines Drittanbieterprodukts durch den Kunden behoben werden kann, werden wir den Kunden in den meisten Fällen auffordern, direkte Maßnahmen zu ergreifen, anstatt selbst einzugreifen. Wir können jedoch selbst Maßnahmen eingreifen, die wir als angemessen erachten, wenn der Kunde nicht selbst angemessene Maßnahmen ergreift oder wenn wir der Ansicht sind, dass ein Risiko besteht, dass uns, den reebuild-Diensten, Autorisierten Benutzern oder anderen Dritten Schaden zugefügt wird.
IV. Einrichten eines Arbeitsbereichs und hinzufügen von Benutzern
§ IV.1 Registrierung eines Kundenkontos
Der Kunde kann, nach Erwerb eines reebuild-Abonnements, auf die reebuild-Dienste zugreifen, indem er auf der Webseite ein Kundenkonto erstellt („registrieren“ und „Registrierung“). Die Registrierung wird wirksam und die Kundenbedingungen treten in Kraft, wenn wir die Registrierung annehmen und den Kunden darüber benachrichtigen.
§ IV.2 Autorisierung von Benutzern durch den Kunden
(a) Vorbehaltlich eines aktiven reebuild-Abonnements gemäß Art. III können vom Kunden zu bestimmende Benutzer (die „Autorisierten Benutzer“) zum Zugriff auf die reebuild-Dienste über den Arbeitsbereich berechtigt werden und Inhalte und Informationen in den Arbeitsbereich importieren (die „Arbeitsbereichsdaten“).
(b) Jeder Autorisierte Benutzer
i. muss den Benutzerbedingungen zustimmen, um sein Konto zu aktivieren (das „Benutzerkonto“);
ii. darf keine Zugriffsinformationen für das Benutzerkonto an andere Personen weitergeben; und
iii. muss alle von uns festgelegten Authentifizierungsanforderungen erfüllen.
(c) Der Kunde muss
i. alle Zugriffs- und Anmeldeinformationen sicher und vertraulich aufbewahren und sicherstellen, dass Personen, die dazu nicht berechtigt sind, nicht auf die reebuild-Dienste zugreifen und sie nutzen können; und
ii. seine Autorisierten Benutzer über alle Kundenrichtlinien und -praktiken, die für die Nutzung der reebuild- Dienste relevant sind, informieren, insbesondere über den Umgang mit Arbeitsbereichsdaten gemäß Art. VI.
§ IV.3 Einhaltung des Vertrages
(a) Der Kunde muss
i. selbst den Vertrag einhalten; und
ii. sicherstellen, dass seine Autorisierten Benutzer den Vertrag und die Benutzerbedingungen einhalten.
(b) Wir können das Verhalten auf Einhaltung der Bestimmungen überprüfen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
(c) Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Autorisierten Benutzer über 18 Jahre alt sind.
§ IV.4 Zusicherung des Kunden
Der Kunde gewährleistet, dass er
(a) diesen Vertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und zum Vertragsabschluss berechtigt ist;
(b) verantwortlich für das Verhalten seiner Autorisierten Benutzer und deren Einhaltung dieses Vertrages und der
Benutzerbedingungen ist; und
(c) über alle erforderlichen Rechte hinsichtlich der Arbeitsbereichsdaten verfügt.
§ IV.5 Plattform- und Softwareschutz
Der Kunde darf keiner Person, einschließlich Autorisierten Benutzern, gestatten
(a) bei Zugriff auf, oder Nutzung von den reebuild-Diensten Viren, Würmer, Trojaner, beschädigte Dateien, Hoaxe oder andere Elemente zerstörerischer oder täuschender Natur zu speichern, zu verteilen, zu übertragen, hochzuladen oder abzurufen;
(b) bei Zugriff auf, oder Nutzung von den reebuild-Diensten Material zu speichern, zu verteilen, zu übertragen, hochzuladen oder abzurufen, das
i. rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, diffamierend, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder
ethnisch beleidigend ist;
ii. illegale Aktivitäten erleichtert;
iii. sexuell freizügige Bilder zeigt;
iv. rechtswidrige Gewalt fördert oder verherrlicht;
v. diskriminierend aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung
und Behinderung ist; oder
vi. in anderer Weise illegal ist, oder Schäden oder Verletzungen an Personen oder Eigentum verursacht;
(c) sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich durch den Vertrag oder zwingend anwendbare Gesetze gestattet ist, zu versuchen, die reebuild-Dienste ganz oder teilweise in jeglicher Form
i. auf jeglichem Medium oder auf jegliche Weise zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, abgeleitete
Werke davon zu erstellen, zu framen, nachzubauen, erneut zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen,
zu übertragen oder zu verteilen; oder
ii. ganz oder teilweise zu dekompilieren, rückzukompilieren, zu zerlegen, zurückzuentwickeln oder auf andere
Weise auf eine vom Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren,
(d) auf die reebuild-Dienste zuzugreifen, um ein Produkt zu entwickeln oder Dienste anzubieten, die mit den reebuild-Diensten im Wettbewerb stehen;
(e) reebuild-Dienste zu nutzen, um Dienste für Dritte bereitzustellen, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt
sind;
(f) die reebuild-Dienste zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu übertragen, abzutreten, zu
verteilen, vorzuzeigen, offenzulegen oder auf andere Weise kommerziell zu nutzen, oder auf andere Weise
Dritten, außer Autorisierten Benutzern, zur Verfügung stellen;
(g) zu versuchen, Dritten Zugang zu den reebuild-Diensten zu verschaffen oder diese bei Erlangung des
Zuganges zu unterstützen, sofern dies nicht im Vertrag vorgesehen ist;
(h) die gesetzlichen Rechte anderer zu verletzen oder deren Verletzung zu fördern;
(i) die Nutzung der reebuild-Dienste durch andere Kunden, autorisierte Reseller oder andere von uns autorisierte
Nutzer oder Geräte, durch die die reebuild-Dienste bereitgestellt werden, zu stören;
(j) jegliche Komponenten der reebuild-Dienste zu deaktivieren, zu stören oder zu umgehen;
(k) unerwünschte Massen-E-Mails, Werbung oder andere Anzeigen ("Spam") zu erzeugen, zu verteilen, zu
veröffentlichen oder zu fördern;
(l) anderen nicht berechtigten Personen Zugang zu den reebuild-Diensten zu gewähren oder deren Nutzung zu
ermöglichen bzw Zugang zu in den reebuild-Diensten enthaltener Software zu gewähren oder Nutzung dieser zu
ermöglichen. Falls dem Kunden ein solcher nicht berechtigter Zugang oder eine Nutzung bekannt werden, hat
der Kunde uns unverzüglich davon zu informieren; und
(m) dass seine Netzwerke und Systeme die Spezifikationen verletzen, die von Zeit zu Zeit von uns bereitgestellt
werden.
V. Wem gehören die Arbeitsbereichsdaten und anderes geistiges Eigentum
§ V.1 Was uns gehört, gehört uns
(a) Alle unsere Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos und Domainnamen und alle anderen Merkmale unserer Marke (die „Markenkennzeichen“) sind unser Eigentum oder Eigentum unserer Lizenzgeber. Die Kundenbedingungen gewähren dem Kunden keine Rechte zur Nutzung unserer Markenkennzeichen für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke.
(b) Wir sind und bleiben weiterhin Eigentümer der reebuild-Dienste und aller damit verbundenen Rechten an geistigem Eigentum, insbesondere am zugrundeliegenden Quellcode sowie sämtlichen Bild- Ton- und Videoaufnahmen. Wir können Software-Komponenten als Teil der reebuild-Dienste über App Stores oder über andere Wege verfügbar machen.
§ V.2 Was Ihnen gehört, gehört Ihnen
(a) Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, stellt nichts in diesem Dokument eine Übertragung von Rechten, Titeln oder Interessen dar, insbesondere Patente, Urheberrechte, Marken, oder sonstiger Rechte an Arbeitsbereichsdaten des Kunden an uns dar.
(b) Der Kunde gewährt uns hiermit eine beschränkte Lizenz zur Nutzung von Arbeitsbereichsdaten zum Zweck der kontinuierlichen Verbesserung der reebuild-Dienste. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, diese Lizenz durch schriftliche Benachrichtigung an uns zu widerrufen.
VI. Unser Umgang mit Arbeitsbereichsdaten
§ VI.1 Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für
(a) den Inhalt von Arbeitsbereichsdaten sowie die Art und Weise, wie der Kunde oder seine Autorisierten Benutzer die reebuild-Dienste zum Speichern oder Verarbeiten von Arbeitsbereichsdaten nutzen;
(b) die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität von Arbeitsbereichsdaten sowie die Rechtmäßigkeit der Übertragung und Verarbeitung von Arbeitsbereichsdaten im Rahmen des Vertrags; und
(c) jegliche Verwendung, Offenlegung, Änderung oder Löschung von Arbeitsbereichsdaten, die an Drittanbieterprodukte übertragen, mit diesen geteilt oder von diesen abgerufen werden. Wenn ein Drittanbieterprodukt für den Arbeitsbereich eines Kunden aktiviert ist, sollte der Kunde auf Arbeitsbereichsdaten achten, die an Drittanbieter weitergegeben werden und die mit dem Abruf der Arbeitsbereichsdaten durch den Drittanbieter verfolgten Zwecke bedenken.
§ VI.2 Kundenanweisungen
(a) Wir werden Arbeitsbereichsdaten ohne vorherige schriftliche Anweisungen des Kunden nicht verwenden oder verarbeiten; wobei die „vorherige schriftliche Anweisung“ die Nutzung der reebuild-Dienste durch Autorisierte Benutzer und jede Verarbeitung, die mit dieser Nutzung zusammenhängt oder anderweitig für die Erfüllung des Vertrags und die Verbesserung der reebuild-Dienste erforderlich ist, einschließt.
(b) Der Kunde, nicht jedoch einzelne Autorisierte Benutzer, kann uns zusätzliche Anweisungen bezüglich des Umgangs mit den Arbeitsbereichsdaten zukommen lassen, es sei denn, solche Anweisungen hindern uns, unseren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen. Solche Anweisungen können zum Abruf, zur Verwendung, zur Offenlegung, zur Änderung oder zur Löschung bestimmter oder aller Arbeitsbereichsdaten führen.
§ VI.3 Weitergabe von Arbeitsbereichsdaten an Dritte
(a) Wir werden unsere Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß Art. XI in Bezug auf Arbeitsbereichsdaten einhalten.
(b) Bevor wir Arbeitsbereichsdaten an ein Mitglied der reebuild-Familie (wie unten definiert) weitergeben, stellen wir sicher, dass diese Person zumindest angemessene Datenpraktiken einhält, um die Vertraulichkeit und Sicherheit von Arbeitsbereichsdaten zu gewährleisten und den Zugriff unbefugter Personen zu verhindern.
§ VI.4 Sicherheit von Arbeitsbereichsdaten
(a) Der Schutz von Arbeitsbereichsdaten hat für uns oberste Priorität, daher werden wir administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen auf einem Niveau aufrechterhalten, das nicht geringer ist, als in unseren Sicherheitsvorkehrungen auf https://reebuild.com/ beschrieben. Diese Schutzmaßnahmen umfassen Maßnahmen zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs, der unbefugten Verwendung, Änderung, Löschung und Offenlegung von Arbeitsbereichsdaten durch unser Personal.
(b) Der Kunde, nicht wir, trägt die alleinige Verantwortung für die angemessene Sicherheit, den Schutz und die Sicherung von Arbeitsbereichsdaten, wenn sich diese im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden oder seiner Vertreter befinden, insbesondere im Falle der Nutzung der eigenen Infrastruktur des Kunden oder eines Dritten. Wir sind nicht verantwortlich für den Umgang mit Arbeitsbereichsdaten durch Autorisierte Benutzer, Drittanbieterprodukte oder Infrastrukturanbieter des Kunden. Dies liegt in der Verantwortung des Kunden.
§ VI.5 Portabilität von Arbeitsbereichsdaten
Wir können dem Kunden während der Laufzeit eines reebuild-Abonnements erlauben, bestimmte Arbeitsbereichsdaten, die sich in unserem System oder anderweitig in unserem Besitz oder unter unserer Kontrolle befinden, aus den reebuild-Diensten zu exportieren oder freizugeben; vorausgesetzt jedoch, dass der Kunde anerkennt und zustimmt, dass die Möglichkeit zum Exportieren oder Freigeben von Arbeitsbereichsdaten gar nicht oder teilweise, abhängig vom gewählten reebuild-Abonnement und den aktivierten Einstellungen für die Aufbewahrung, Freigabe oder Einladung von Daten, bestehen kann.
§ VI.6 Löschung von Arbeitsbereichsdaten
(a) Nach Beendigung eines reebuild-Abonnements sind wir nicht verpflichtet, Arbeitsbereichsdaten, die sich in unserem System oder anderweitig in unserem Besitz oder unter unserer Kontrolle befinden, zu behalten oder dem Kunden bereitzustellen, und werden solche Daten daher, sofern gesetzlich nicht verboten, nach Ablauf des reebuild-Abonnements löschen.
(b) Wenn wir der Ansicht sind, dass eine Vertragsverletzung vorliegt, die durch die Entfernung bestimmter Arbeitsbereichsdaten durch den Kunden behoben werden kann, werden wir den Kunden, in den meisten Fällen, auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, anstatt selbst einzugreifen. Wir können jedoch direkt selbst eingreifen und Maßnahmen ergreifen, die wir als angemessen erachten, wenn
i. der Kunde trotz Aufforderung keine angemessenen Maßnahmen ergreift; oder
ii. wir der Ansicht sind, dass ein begründetes Risiko eines Schadenseintritts bei uns, den reebuild-Diensten, den Autorisierten Benutzern oder anderen Dritten besteht.
VII. Andere Versprechen, die wir zu den reebuild-Diensten machen
§ VII.1 Bereitstellung der reebuild-Dienste
Wir werden die reebuild-Dienste dem Kunden und seinen Autorisierten Benutzern wie im Vertrag beschrieben, in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und dem Vertrag zur Verfügung stellen.
§ VII.2 Verfügbarkeit der reebuild-Dienste
(a) Wir werden immer wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die reebuild-Dienste 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, ausgenommen zu geplanten Ausfallzeiten. Wir gehen davon aus, dass geplante Ausfallzeiten selten auftreten werden, und bemühen uns, den Kunden im Voraus zu benachrichtigen.
(b) Der Kunde kann uns auf folgendem Weg für Anfragen zur Kundenunterstützung erreichen:
i. für Meldungen von Problemen und Störungen: support@reebuild.com
ii. Sonstige Kundenunterstützung erfolgt über die im Kundenkonto angegebenen Kontaktdaten.
§ VII.3 Die reebuild-Familie
Wir können unsere Mitarbeiter, die unserer verbundenen Unternehmen und Drittanbieter (die „reebuild-Familie“) bei der Ausübung unserer Rechte und der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen einsetzen. Wir sind dafür verantwortlich, dass die reedbuild-Familie unsere vertraglichen Verpflichtungen einhält.
§ VII.3 Infrastruktur eines Dritten
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag gilt, wenn die Nutzung der reebuild-Dienste unter Einsatz der eigenen IT-Infrastruktur des Kunden oder eines Dritten (jeweils ein "Infrastrukturdienst") durch einen „Cloud- Dienst“- oder einen Plattformanbieter erfolgt (ein "Infrastrukturanbieter"), Folgendes:
(a) Die Nutzung von und der Zugang zu den reebuild-Diensten und der Webseite wird nur gewährt, wenn wir Zugang zu dem Infrastrukturdienst eines Infrastrukturanbieters haben;
(b) Ein Ausfall, eine Störung, eine Verzögerung oder eine Nichtverfügbarkeit jeglicher Art bei einem Infrastrukturdienst wird für die Zwecke des Vertrags als Force Majeure behandelt;
(c) Der Kunde stimmt zu, uns solche Informationen und Zusammenarbeit zu gewähren, die wir benötigen, um unseren Verpflichtungen gegenüber dem Infrastrukturanbieter nachzukommen, und wird uns, unsere verbundenen Unternehmen und den Infrastrukturanbieter, unverzüglich nach erster schriftlicher Aufforderung für alle Nachteile schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung des Kunden dieses § 7.4 ergeben oder damit verbunden sind; und
(d) Der Kunde ist für die Sicherheit der Infrastrukturdienste verantwortlich.
§ VII.1 Bereitstellung der reebuild-Dienste
Wir werden die reebuild-Dienste dem Kunden und seinen Autorisierten Benutzern wie im Vertrag beschrieben, in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und dem Vertrag zur Verfügung stellen.
§ VII.2 Verfügbarkeit der reebuild-Dienste
(a) Wir werden immer wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die reebuild-Dienste 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, ausgenommen zu geplanten Ausfallzeiten. Wir gehen davon aus, dass geplante Ausfallzeiten selten auftreten werden, und bemühen uns, den Kunden im Voraus zu benachrichtigen.
(b) Der Kunde kann uns auf folgendem Weg für Anfragen zur Kundenunterstützung erreichen:
i. für Meldungen von Problemen und Störungen: support@reebuild.com
ii. Sonstige Kundenunterstützung erfolgt über die im Kundenkonto angegebenen Kontaktdaten.
VIII. Gewährleistung
§ VIII.1 Gewährleistungsausschluss
Unabhängig von vorstehenden Bestimmungen garantieren wir jedenfalls eine jährliche Verfügbarkeit der reebuild-Dienste von 99,500 %, bezogen auf Ausfälle, die im Einflussbereich des Anbieters liegen, nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Verfügbarkeit wird berechnet als: (Gesamtminuten im Jahr - Ausfallzeit in Minuten) / Gesamtminuten im Jahr * 100.
Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere Störungen oder Nichtverfügbarkeiten, die durch Infrastruktur- oder Hosting-Dienstleister (z. B. Cloud-Provider wie AWS), Telekommunikationsnetze, Internetprovider oder sonstige Drittdienste verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Außerhalb der garantierten Verfügbarkeit übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung für die Verfügbarkeit der Software, sehr wohl aber für Softwarefehler. Ungeachtet dessen werden wir uns im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren um die möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung der reebuild-Dienste bemühen.
Darüber hinaus informieren wir den Kunden mindestens 7 Tage im Voraus über geplante Wartungsarbeiten. Geplante Wartungsfenster werden, wenn möglich, außerhalb der Hauptgeschäftszeiten gelegt und überschreiten 2 Werktage pro Monat nicht. Unter Ausnahme von zeitkritischen Änderungen werden geplante Downtimes in Abstimmung mit dem Kunden terminiert. Geplante Wartungszeiten zählen nicht zur Ausfallzeit.
Ort der Erbringung der reebuild-Dienste ist am Router Ausgang zum Internet des von reebuild genutzten Rechenzentrums. Die Endgeräte des Kunden und die Internetverbindung sind nicht Leistungsgegenstand von reebuild.
§ VIII.2 Änderung der reebuild-Dienste
Wir können die reebuild-Dienste jederzeit weiterentwickeln und ändern, etwa um die reebuild-Dienste an neue Standards oder Technologien anzupassen. Diese Änderungen erfolgen grundsätzlich zum Vorteil des Kunden. Sollten dem Kunden durch zukünftige Leistungsänderungen unzumutbare Nachteile entstehen, ist der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
IX. Unsere Haftung
§ IX.1 Haftungsbeschränkung
Wir, unsere leitenden Angestellten, Eigentümer, Mitarbeiter, Vertreter, Tochterunternehmen, verbundenen Unternehmen, Nachfolger, Lieferanten oder Lizenzgeber haften nicht für
- den Verlust von Daten, der trotz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen eintritt (insbesondere Ausfälle von Drittanbieter-Infrastrukturen, Hosting-Diensten, höherer Gewalt oder Handlungen Dritter etc.)
- indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Verdienstentgang;
- Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung durch den Kunden oder ihm zurechenbare Dritte sowie Verzögerung bei der Erfüllung oder Nichterfüllung aufgrund force majeure;
- Schäden, die von uns leicht fahrlässig verursacht wurden.
Unsere Haftung ist zudem betraglich beschränkt auf eine Haftungsobergrenze in der Höhe von € 200.000,-.
§ IX.2 Drittanbieterprodukte
(a) Wir geben wir keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Empfehlungen ab, und übernehmen
keine Verantwortung in Bezug auf,
i. Anwendungen Dritter oder deren Inhalte;
ii. Benutzerinhalte;
iii. Geräte oder Drittanbieterprodukte; oder
iv. Dienstleistungen Dritter, die von Dritten über uns bereitgestellt werden.
(b) Wir sind weder verantwortlich noch haftbar für Transaktionen zwischen dem Kunden und Drittanbietern.
X. Haftung des Kunden
§ X.1 Haftung
Die Haftung des Kunden uns gegenüber richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
XI. Vertraulichkeit
§ XI.1 Vertrauliche Informationen
Jede Partei (die „Offenlegende Partei“) kann der anderen Partei (die „Empfangende Partei“) im Zusammenhang mit dem Vertrag vertrauliche Informationen (wie unten definiert) offenlegen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die hinsichtlich ihrer Art und den Umständen der Offenlegung als vertraulich anzusehen sind, inklusive Bestellformulare, nicht öffentliche Geschäfts-, Produkt-, Technologie- und Marketinginformationen und Arbeitsbereichsdaten des Kunden. Wenn etwas als „vertraulich“ gekennzeichnet ist, ist dies ein klarer Indikator für die Empfangende Partei, dass das Material vertraulich ist. Ungeachtet des oben Gesagten enthalten Vertrauliche Informationen keine Informationen, die
(a) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, ohne eine Verpflichtung gegenüber der Offenlegenden Partei zu verletzen;
(b) der Empfangenden Partei vor Offenlegung durch die Offenlegende Partei bekannt waren, ohne eine Verpflichtung gegenüber der Offenlegenden Partei zu verletzen;
(c) von einem Dritten empfangen werden, ohne eine Verpflichtung gegenüber der Offenlegenden Partei zu verletzen; oder
(d) von der Empfangenden Partei selbst entwickelt wurden.
§ XI.2 Schutz und Verwendung vertraulicher Informationen
Die Empfangende Partei wird
(a) zumindest angemessene Maßnahmen ergreifen, um die unbefugte Offenlegung oder Nutzung Vertraulicher Informationen zu verhindern und den Zugang zu Vertraulichen Informationen auf jene Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer beschränken, die diese Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag kennen müssen und, auf Wunsch der Offenlegenden Partei, die eben genannten Personen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen;
(b) keine vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei für einen Zweck außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags verwenden oder offenlegen; und
(c) für die Vertraulichen Informationen keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen. Ungeachtet des Vorstehenden darf eine Partei vertrauliche Informationen mit Finanz- und Rechtsberatern teilen, soweit diese an Verschwiegenheitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind, wie die im Vertrag enthaltenen Regelungen betreffend Vertrauliche Informationen.
§ XI.3 Schutz und Verwendung vertraulicher Informationen
Die Empfangende Partei wird
(a) zumindest angemessene Maßnahmen ergreifen, um die unbefugte Offenlegung oder Nutzung Vertraulicher Informationen zu verhindern und den Zugang zu Vertraulichen Informationen auf jene Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer beschränken, die diese Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag kennen müssen und, auf Wunsch der Offenlegenden Partei, die eben genannten Personen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen;
(a) keine vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei für einen Zweck außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags verwenden oder offenlegen; und
(b) für die Vertraulichen Informationen keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
Ungeachtet des Vorstehenden darf eine Partei vertrauliche Informationen mit Finanz- und Rechtsberatern teilen, soweit diese an Verschwiegenheitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind, wie die im Vertrag enthaltenen Regelungen betreffend Vertrauliche Informationen.
§ XI.4 Zwangszugriff oder Zwangsoffenlegung
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag kann die Empfangende Partei auf Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei zugreifen oder diese offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies setzt jedoch voraus, dass die Empfangende Partei die Offenlegende Partei
(a) soweit gesetzlich zulässig, vorab über den Zwangszugriff oder die Zwangsoffenlegung informiert; und
(b) angemessene Unterstützung auf Kosten der Offenlegenden Partei leistet, wenn die Offenlegende Partei den
Zwangszugriff oder die Zwangsoffenlegung anfechten möchte.
§ XI.4 Kostenersatz durch die Offenlegende Partei
Die Offenlegende Partei hat der Empfangenden Partei die angemessenen Kosten ersetzen, die dieser entstehen durch
(a) die Zusammenstellung der und Bereitstellung des Zugangs zu Vertraulichen Informationen entstehen, wenn die Empfangende Partei gesetzlich gezwungen ist, auf die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei zuzugreifen oder diese offenzulegen; und
(b) Unterstützung der Offenlegenden Partei im Rahmen der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung oder vertraulichen Behandlung der Vertraulichen Informationen.
§ XI.5 Weitere Informationen
Lesen Sie bitte die Richtlinie für Datenanfragen, um zu erfahren, wie Anfragen zur Offenlegung von Arbeitsbereichsdaten gestellt werden können und wie wir diese Anfragen behandeln.
XII. Bezahlung
§ XII.1 Gebühren
(a) Die für die Nutzung der reebuild-Dienste im Rahmen eines kostenpflichtigen reebuild-Abonnements (die „Gebühren“) anfallenden Gebühren sind unter Verwendung einer im Bestellformular oder im Kundenkonto unter „Abonnement“ angegebenen Zahlungsmethode zu entrichten.
(b) Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Gebühren zu Beginn des jeweiligen Zeitraums zu zahlen, für den sie gelten. Wenn wir der Rechnungsstellung des Kunden per E-Mail zustimmen, muss die vollständige Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum eingegangen sein, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
(c) Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar und, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich angegeben, sind gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig. Für den Fall, dass der Kunde auf ein anderes, günstigeres reebuild-Abonnements wechselt, bleibt der Kunde für alle nicht bezahlten Gebühren im Rahmen des vorherigen reebuild-Abonnements verantwortlich, und die reebuild-Dienste gelten nach Ablauf der Laufzeit des ursprünglichen reebuild-Abonnements als vollständig ausgeführt und erbracht.
§ XII.2 Steuern
Die Gebühren sind exklusive Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnlicher staatlicher Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich beispielsweise Mehrwert-, Verkaufs-, Verwendungs- oder Quellensteuern, die von einer Jurisdiktion erhoben werden können (zusammen die „Steuern“), angegeben. Der Kunde ist für die Zahlung aller mit Ihren Einkäufen verbundenen Steuern, mit Ausnahme der Steuern, die auf unserem Nettoeinkommen basieren, verantwortlich. Sollte eine Zahlung für die reebuild-Dienste von einer Regierung der Quellensteuer unterliegen, erstattet uns der Kunde diese Quellensteuer.
§ XII.3 Geldwechsel- und Überweisungsgebühren
Der Kunde muss alle Wechsel- und Überweisungsgebühren bezahlen, damit wir den vollen Rechnungsbetrag in Euro erhalten.
§ XII.4 Vollständiger Erhalt
Der Erhalt und / oder die Verbuchung einer Zahlung durch uns, die aus irgendeinem Grund unter dem Rechnungsbetrag liegt, gilt nicht als Verzicht auf den Restbetrag, bis ein solcher Verzicht von uns ausdrücklich schriftlich erfolgt oder bestätigt wird.
§ XII.5 Aufrechnung
Unbeschadet sonstiger Rechte können wir die Haftung des Kunden uns gegenüber gegen die Haftung des Kunden gegenüber uns aufrechnen.
§ XII.6 Überfällige Zahlungen
(a) Wenn der Kunde die Zahlung der Gebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, behalten wir uns das Recht vor, den Zugriff des Kunden und aller Autorisierten Benutzer auf die reebuild-Dienste über den Arbeitsbereich zu sperren, bis der Kunde die Gebühren, die fällig und zahlbar sind, entrichtet hat.
(b) Wenn eine Zahlung, die im Rahmen des Vertrags fällig und zahlbar ist, am oder bis zum Fälligkeitsdatum nicht vollständig bezahlt wird, können wir, unbeschadet unserer anderen Rechte und Rechtsmittel, Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum erheben, die einem Zinssatz von 8% p.a. entsprechen und täglich anfallen.
XIII. Vertragsdauer und Kündigung
§ XIII.1 Allgemeine Bestimmungen
(a) Der Vertrag bleibt bis zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem alle im Rahmen dieses Vertrages bestellten reebuild-Abonnements ablaufen oder gekündigt werden, oder der Vertrag selbst beendet wird. Die Beendigung des Vertrages beendet alle reebuild-Abonnements und Vereinbarungen in Bestellformularen.
§ XIII.2 Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
(a) Wir oder der Kunde können den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und ein solcher Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen ab Tag der Mitteilung an die verstoßende Partei geheilt wird.
(b) Wir können den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass die reebuild-Dienste durch die Kunden oder seine Autorisierten Benutzer unter Verstoß gegen geltendes Recht verwendet werden. Der Kunde ist für seine Autorisierten Benutzer verantwortlich, einschließlich aller Verstöße gegen diesen Vertrag, die durch seine Autorisierten Benutzer verursacht werden.
(c) Jede Kündigung des Vertrages nach diesem § 13.2 ist für alle Parteien rechtswirksam.
§ XIII.3 reebuild-Abonnements
(c) Dauer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben reebuild-Abonnements eine unbefristete Laufzeit, mindestens jedoch eine Laufzeit von 30 Tagen.
(b) Automatische Verlängerung. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist,
i. verlängern sich alle reebuild-Abonnements automatisch für die Dauer des vorangegangenen reebuild-Abonnements, je nachdem, welche Dauer geringer ist; und
ii. bleibt der Preis pro Einheit bei einer automatischen Verlängerung derselbe wie jener des unmittelbar vorangehenden reebuild-Abonnements
(c) Nichtverlängerung.
i. Jede Partei kann die andere Partei durch Mitteilung 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit eines reebuild- Abonnements über die Nichtverlängerung informieren, um die automatische Verlängerung eines reebuilds- Abonnements zu verhindern.
ii. Der Kunde hat die Möglichkeit, die automatische Verlängerung im Bereich „Einstellungen“ des Kundenkontos zu deaktivieren.
§ XIII.4 Kündigung von reebuild-Abonnements durch uns
Wir können jedes reebuild-Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung kündigen. Dies gilt in jedem Fall vorbehaltlich etwaiger im Vertrag festgelegter Kündigungsbeschränkungen.
§ XIII.5 Kündigung von reebuild-Abonnements durch den Kunden
(a) Der Kunde kann jedes reebuild-Abonnement jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung kündigen. Dies gilt in jedem Fall vorbehaltlich etwaiger im Vertrag festgelegter Kündigungsbeschränkungen.
(b) Im Fall einer Kündigung gemäß § 13.5 erfolgt eine aliquote Refundierung der Gebühren.
XIV. Abschließende Punkte
§ XIV.1 Referenznennung
Der Kunde gewährt uns das Recht den Firmennamen und das Logo des Kunden für Marketing- oder Werbezwecke auf unserer Webseite und auf anderen öffentlichen oder privaten Plattformen zu verwenden. Der Kunde kann diese Rechtgewährung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an uns widerrufen.
§ XIV.2 Keine juristischen Dienstleistungen
Weder die Bereitstellung der reebuild-Dienste, noch die Erstellung des Vertrags und damit zusammenhängender Anweisungen stellen
(a) Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen; oder
(b) medizinsche Beratung dar.
§ XIV.3 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist das für Wien sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
§ XIV.4 Anwendbares Recht
Die Kundenbedingungen, einschließlich § 14.1 und § 14.4, unterliegen dem österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und seiner Verweisungsnormen, sowie des UN-Kaufrechts.
§ XIV.5 Übertragung von Rechten und Pflichten
(a) Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder an Dritte übertragen noch sublizenzieren.
(b) Wir können unsere Pflichten und Rechte aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise an andere Personen übertragen, einschließlich aller hierin durch Bezugnahme aufgenommenen Bedingungen, auch an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Unternehmensumstrukturierung, einem Unternehmenserwerb, einer Fusion oder Verkauf aller oder im Wesentlichen aller unserer Vermögenswerte. Darüber hinaus können wir alle unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag delegieren.
§ XIV.6 Nachrichten
(a) Kontobezogene Informationen (zB Rechnungen, Änderungen des Passworts oder der Zahlungsmethoden und ähnliche Benachrichtigungen) sind nur in elektronischer Form verfügbar, zB als E-Mails an die E-Mail-Adresse des Kunden.
(b) Alle Mitteilungen, Anfragen, Erklärungen oder Aufforderungen („mitteilen“, „auffordern“, die „Mitteilung“ oder die „Aufforderung“), die nach dem Vertrag erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich an jene Adressen, die im Impressum auf unserer Webseite oder dem Kundenkonto zu finden sind, erfolgen, vorausgesetzt, dass
i. die Mitteilung oder Aufforderung erst mit tatsächlichem Zugang als zugestellt und wirksam gilt; und
ii. im Falle von uns als benachrichtigender oder auffordernder Vertragspartei die Veröffentlichung auf unserer Webseite, einschließlich der Webseite des Kundenkontos, und jede andere Form der Benachrichtigung des Kunden, die auf dem Kundenkonto des Kunden angegeben ist, genügt, um eine wirksame Benachrichtigung durchzuführen.
§ XIV.7 Salvatorische Klausel
Die Bestimmungen des Vertrages sind trennbar und die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen des Vertrages. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand ungültig oder nicht durchsetzbar sein,
(a) ist sie, soweit die Gültigkeit oder die Durchsetzbarkeit reicht, mit einer angemessenen und gerechten Bestimmung zu ersetzen, um die Absicht und den Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so weit wie möglich zu erfüllen; und
(b) ist weder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrages und die Anwendung seiner Bestimmung auf andere Personen oder Umstände, noch die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder Anwendung der restlichen Vertragsbestimmungen unter einer anderen Gerichtsbarkeit berührt.
§ XIV.8 Weitergeltung nach Vertragsende
Die hierin enthaltenen Bestimmungen, die nach ihrem Inhalt nach Vertragsende weitergelten müssen, um die Absicht der Vertragsparteien zu verwirklichen, gelten auch nach Ablauf der Laufzeit, Kündigung oder auf andere Weise für den unter den gegebenen Umständen angemessenen Zeitraum.
§ XIV.9 Überschriften
Die Abschnittsüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und schränken die Bedeutung der Bestimmungen nicht ein oder beeinflussen diese.
§ XIV.10 Geschlechtergerechte Sprache
Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer auch die weibliche Form gemeint.